Gibt es eine Altersgrenze für die Teilnahme an einer Kommanditgesellschaft?

Für Mitglieder von Kommanditgesellschaften gibt es keine vorgeschriebenen Altersgrenzen. Dies gilt auch für Minderjährige, die ein Einzelunternehmen gründen möchten. Die staatlichen Gesetze unterscheiden sich darin, ob Mitglieder von Gesellschaften mit beschränkter Haftung über 18 Jahre alt sein müssen, und in der Regel verlangen alle Staaten, dass Eigentümer von Unternehmen über 18 Jahre alt sein müssen.

Registrierung einer Kommanditgesellschaft

Rechtlich gibt es keine Mindestalteranforderungen für Geschäftspartner. Minderjährige sind berechtigt, Unternehmen zu registrieren, Entscheidungen von Führungskräften zu treffen und alle Facetten der Betriebsführung zu überwachen. Kommanditgesellschaften können aus allen Minderjährigen, allen Erwachsenen oder einer Kombination aus beiden bestehen. Die Regeln variieren jedoch zwischen den Staaten, ob bei der Einreichung des Kommanditgeschäfts beim Staat die Unterschrift der Eltern erforderlich ist. In einigen Staaten unterschrieben die Eltern oder Erziehungsberechtigten im Namen des Minderjährigen. Selbst mit Unterschriften der Eltern wäre der Minderjährige immer noch der Besitzer und nicht die Eltern.

Unterzeichnung von Verträgen

Auch wenn keine Altersbeschränkungen für die Teilnahme an einer Kommanditgesellschaft bestehen, gibt es Gesetze, die die Durchsetzbarkeit von Verträgen mit Minderjährigen einschränken. Bei Kommanditgesellschaften, bei denen ein Gesellschafter minderjährig und der andere volljährig ist, kann die volljährige Partei als Beamter bezeichnet werden, der Gesellschaftsverträge unterzeichnet. In Fällen, in denen alle Minderjährigen beteiligt sind, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten der Minderjährigen möglicherweise eingreifen, um im Namen der Minderjährigen zu unterschreiben und sicherzustellen, dass die Verträge rechtsverbindlich sind.

Eröffnung von Geschäftsbankkonten

Um Geschäftsbankkonten zu eröffnen, müssen die meisten Banken mindestens 18 Jahre alt sein. Auch wenn einer der Geschäftspartner über 18 Jahre alt ist, ist dies kein großes Problem. Wenn alle Partner minderjährig sind, müssen Sie möglicherweise mit der Bank verhandeln. Viele Banken erlauben Minderjährigen, die mindestens 16 Jahre alt sind, persönliche Konten zu eröffnen. Möglicherweise erlaubt die Bank minderjährigen Partnern über 16 Jahren, ein persönliches Konto zu eröffnen, das sie dann zur alleinigen Nutzung ihres Geschäfts verwenden können. Andernfalls müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte möglicherweise eingreifen und ein Konto erstellen.

Webdomains abrufen

Mitglieder einer Kommanditgesellschaft jeden Alters können Web-Domains kaufen und verkaufen, da es keine Altersbeschränkungen gibt. Solange mindestens einer der Partner Zugriff auf ein Girokonto, eine Kreditkarte oder ein PayPal-Konto hat, um die Produkte zu bezahlen, sollte es kein Problem geben, Domains zu erhalten. Viele erfolgreiche kleinere Start-up-Unternehmen beginnen mit Websites im Internet. Es gibt auch keine Begrenzung für die Anzahl der Domains, die Sie unter Ihrem Namen haben können.


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